Im VCPD gibt es zwei unterschiedliche Arten, Mitglied zu sein: die Delegiertenmitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft.
Delegiertenmitgliedschaft
Die Delegiertenmitgliedschaft beinhaltet das Stimmrecht in der Bundesdelegiertenversammlung. Sie ist nur einmal pro Diözese möglich. Ein Verein oder Verband, der eine zentrale Funktion für die Förderung der christlichen Popularmusik in einer Diözese hat, kann die Delegiertenmitgliedschaft für diese Diözese beim VCPD-Bundesvorstand beantragen. Wie das geht, erklärt unser
→ Roter Faden - Wie werden wir Diözesanverband im VCPD
Für Neugründungen von Diözesanverbänden schlagen wir außerdem vor:
→ Mustersatzung für einen Diözesanverband des VCDP
Alle Mitglieder dieses Vereins oder Verbandes werden dann automatisch Mitglied im VCPD.
Solange kein Verein oder Verband die Diözese im VCPD vertritt, kann der oder die Diözesanverantwortliche für Neues Geistliches Lied oder Christliche Popularmusik die Delegiertenmitgliedschaft für diese Diözese beantragen.
→ VCPD Aufnahmeantrag Delegiertenmitgliedschaft
Fördermitgliedschaft
Die Fördermitgliedschaft ist ein Angebot für alle, die sich im Bereich der Christlichen Popularmusik engagieren.
Es gibt die Fördermitgliedschaft A für Ensembles, Gruppen, Bands, Chöre, Fördermitgliedschaft B für Künstler:innen, Texter:innen, Komponist:innen oder Fördermitgliedschaft C für ehrenamtlich Engagierte im Bereich Christliche Popularmusik.
→ VCPD Aufnahmeantrag Fördermitglieder
Weitere Downloads
→ VCPD Satzung
→ VCPD Beitragsordnung